1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren (BM 23 44790) wegen Nötigung, eventuell Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung, eventuell fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Mit Verfügung vom 5. November 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein.