letzte Änderung am 29. Januar 2025). Auf Nachfrage gab das Bundesamt für Justiz jedoch bekannt, dass die Empfehlung im Rechtshilfeführer möglicherweise falsch sei (siehe dazu das Verbal von Gerichtsschreiberin Lienhard vom 12. Februar 2025). Zumal die diesbezügliche Rechtslage derzeit unklar ist, wird auf eine Auferlegung der Übersetzungskosten an die Beschwerdeführerin verzichtet.