Mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 (neu unter der Verfahrensnummer BK 24 509) gab die Verfahrensleitung der Beschwerdeführerin und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen. Nach einmal erstreckter Frist beantragte die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 13. Januar 2025 sinngemäss die vollumfängliche Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 23 486 an den Staat.