Mit Urteil 7B_970/2024 vom 13. November 2024 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut, soweit es darauf eintrat, hob Ziff. 2 des Dispositivs des Beschlusses der Beschwerdekammer BK 23 486 vom 11. Juli 2024 auf und wies die Sache diesbezüglich zur neuen Entscheidung an die Beschwerdekammer zurück. 1.3 Mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 (neu unter der Verfahrensnummer BK 24 509) gab die Verfahrensleitung der Beschwerdeführerin und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen.