Die am 27. November 2023 dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 23 486 vom 11. Juli 2024 ab, soweit sie darauf eintrat. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2’845.00 (Verfahrenskosten von CHF 1’000.00 zuzüglich der angefallenen Auslagen für Übersetzungen von CHF 1’845.00) wurden der Beschwerdeführerin auferlegt (Ziff. 2 des Dispositivs). In der Folge führte diese, neu vertreten durch Rechtsanwalt D.________, Beschwerde in Strafsachen. Mit Urteil 7B_970/2024 vom 13. November 2024 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut, soweit es darauf eintrat, hob Ziff.