«Anzeige Vorfall 4.7.24» Foto Nr. 8 sowie unter Fasz. «Anzeige Vorfall 6.7.24» die beigelegte CD, auf welchem etwa beim Foto 4 vom 6. Juli 2024 [17.23.05.jpg] mittels Heranzoomens der Lenker ohne Weiteres mit dem Beschwerdeführer verglichen werden kann). Dasselbe gilt bezüglich des Vorfalls vom 4. Juli 2024, anlässlich welchem der Beschwerdeführer ebenfalls von der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf der A1 erfasst worden ist (auch hier scheint der Lenker auf einer der zwei Aufnahmen mittels Heranzoomens identifizierbar zu sein).