Die ADHS-Erkrankung erschwere ihm die Wahrung der eigenen Interessen. Zudem böten sich tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, was sich an den verschiedenen Anordnungen (Drogenschnelltest und Beschlagnahme) und der angesichts des umstrittenen Sachverhalts voraussichtlich entscheidenden Beweiswürdigung zeige. Es sei mit Einvernahmen und anschliessender Aussage- und Verhaltensanalyse zu rechnen, wobei angesichts der Tatsache, dass den Aussagen von Polizeibeamten ein grosses Gewicht beigemessen werden dürfte, ein Subordinationsverhältnis zulasten des Beschwerdeführers bestehe.