Im Weiteren handle es sich keineswegs um einen Bagatellfall, lägen dem Verfahren doch mehrere Vorwürfe an verschiedenen Tagen zugrunde, so dass eine Freiheitsstrafe über vier Monate oder eine Geldstrafe über 120 Tagessätzen nicht ausgeschlossen werden könne. Ausserdem sei die amtliche Verteidigung entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft zur Interessenwahrung geboten.