Und schliesslich soll der Beschwerdeführer auch am 6. Juli 2024 von der der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung als Fahrer des genannten Fahrzeugs auf der A1 erfasst worden sein (Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 26. September 2024). Den Akten lässt sich weiter entnehmen, dass der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (ebenso wie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) aufgefallen und entsprechend verurteilt worden ist (mehrfaches Fahren eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises und mehrfaches Fahren in fahrunfähi-