Am Morgen des 12. November 2024 meldete sich die Beschwerdeführerin sodann telefonisch und wollte Auskunft über den Beginn der Hauptverhandlung. Dieser wurde ihr mitgeteilt und auf explizite Nachfrage von Gerichtssekretärin B.________ hat sie bejaht, dass sie erscheinen werde (Akten PEN 24 511, Verbal vom 12. November 2024). Um 10:00 Uhr füllte die Beschwerdeführerin erneut ein Kontaktformular aus und wies darin darauf hin, dass sie den Termin bei der zuständigen Gerichtspräsidentin doch absagen müsse, sie könne es leider nicht ändern.