Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 21. November 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). 1.2 Mit Verfügung vom 28. November 2024 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2024 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte.