Am 12. November 2024 verfügte das Regionalgericht, dass die Strafbefehle infolge Rückzugs der Einsprachen in Rechtskraft erwachsen seien. Zur Begründung führte es aus, dass die Beschwerdeführerin der Hauptverhandlung vom 12. November 2024 trotz gehöriger Vorladung unentschuldigt ferngeblieben sei und sich auch nicht habe vertreten lassen. Damit würden ihre Einsprachen als zurückgezogen gelten und die Strafbefehle würden zu rechtskräftigen Urteilen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 21. November 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).