Mit Vorladung vom 29. August 2024 im Verfahren PEN 24 511 lud die zuständige Gerichtspräsidentin zur Hauptverhandlung am 12. November 2024 vor. Die Beschwerdeführerin wurde zum persönlichen Erscheinen verpflichtet. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2024 vereinigte die zuständige Gerichtspräsidentin die Verfahren PEN 24 648, PEN 24 649 und PEN 24 511 und teilte mit, dass sämtliche Verfahren Gegenstand der Hauptverhandlung vom 12. November 2024 sein werden. Am 12. November 2024 verfügte das Regionalgericht, dass die Strafbefehle infolge Rückzugs der Einsprachen in Rechtskraft erwachsen seien.