Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf sechs Tage festgesetzt. Nachdem sie gegen die Strafbefehle Einsprache erhoben hatte, hielt die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Verfügungen vom 30. August 2024 (betreffend BM 24 8954 und BM 24 11387) bzw. 10. Juli 2024 (betreffend BM 13982) an den Strafbefehlen fest und überwies die Akten an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Mit Vorladung vom 29. August 2024 im Verfahren PEN 24 511 lud die zuständige Gerichtspräsidentin zur Hauptverhandlung am 12. November 2024 vor.