Mit Strafbefehl BM 24 11387 vom 3. April 2024 wurde sie wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung) schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 200.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf zwei Tage festgesetzt. Mit Strafbefehl BM 24 13982 vom 8. Mai 2024 wurde sie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 600.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf sechs Tage festgesetzt.