1. 1.1 Mit Strafbefehl BM 24 8954 vom 11. März 2024 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung) schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 100.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf einen Tag festgesetzt. Mit Strafbefehl BM 24 11387 vom 3. April 2024 wurde sie wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung) schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 200.00 bestraft.