9 standen, ergibt sich mit der Staatsanwaltschaft aus der Eingabe der Beschwerdeführerin an die Staatsanwaltschaft vom 9. Juli 2024 bzw. der damit eingereichten Auflistung in der E-Mail des Beschuldigten 1 an K.________ vom 6. Februar 2024. Gemäss dieser Aufstellung sollen aus Sicht des Beschuldigten 1 Provisionen in der Höhe von gesamthaft CHF 6'520.30 offen gewesen sein.