5.2 5.2.1 Wenn die Beschwerdeführerin die Verfahrenseinstellung auch hinsichtlich des angeblichen Betrugs, evtl. der Veruntreuung im Zusammenhang mit der Bestellung des Hotels J.________ anficht und die Bereicherungsabsicht des Beschuldigten 1 daraus ableiten will, dass er die Zahlung des durch die Beschwerdeführerin in Rechnung gestellten Kaufpreises an sich selbst «umgeleitet» habe, kann ihr nicht gefolgt werden.