8 dukte der Beschwerdeführerin selbständig zu verkaufen bzw. vertreiben, spricht die Klausel auf S. 3 der Vereinbarung unter dem Titel «Ausschluss von Konkurrenzaktivitäten» gegen einen selbstständigen Verkauf bzw. Vertrieb derselben. Angesichts dieser widersprüchlichen Vertragsklauseln bestehen keine genügenden Anhaltspunkte dafür, dass die arglistige Täuschung – sofern eine solche vorliegt – (eventual- )vorsätzlich erfolgt wäre.