Weiter wurde in der Vereinbarung festgehalten, der Vertriebspartner erhalte während der Laufzeit der Vereinbarung das Recht, die Produkte des Unternehmens F.________ in den Ländern Schweiz, Deutschland, Österreich, Spanien und Italien als freier Mitarbeiter zu verkaufen (S. 2 der Vereinbarung, unter dem Titel «Vertriebsrecht» [Hervorhebung durch die Kammer hinzugefügt]). Für jeden direkten durch den Vertriebspartner getätigten Verkauf, werde unabhängig von erst- oder wiederkehrenden Bestellungen eine Provisionszahlung in Höhe von 25% des vereinnahmten netto Verkaufsbetrags fällig.