Diffusern für das Alterswohnen H.________ weitergeleitet. Am 01.09.2023 sei sodann durch eine I.________ die Rechnungsstellung an Alterswohnen H.________ über CHF 5'526.20 erfolgt, mit dem Hinweis auf Vorauskasse. Dies, obschon A.________ klar keine Inkassovollmacht innegehabt habe. Alterswohnen H.________ habe diese Rechnung in der Folge an seine angegebene Bankverbindung bezahlt, A.________ habe diese Zahlung aber nie an die C.________ GmbH weitergeleitet. Im Übrigen sei ein Teil der Bestellung durch die Alterswohnen H.________ in der Folge storniert worden, worauf sich der eigentliche Rechnungsbetrag auf CHF 3'605.75 verkürzt habe. Obschon A.________ gegenüber Alterswohnen H._