Zudem sei ein Wettbewerbsverbot für A.________ für die Direktbelieferung mit Duftölen und Diffusern statuiert worden, so dass A.________ und B.________ lediglich die Entwicklung und der Vertrieb von Duftkonzepten vorbehalten gewesen sei. Am 01.09.2023 sei – trotz dieses Wettbewerbsverbotes – durch A.________ und B.________ die G.________ gegründet worden, mit dem Geschäftszweck: Vertrieb physischer Produkte. Diesbezüglich sei A.________ durch die C.________ GmbH vergeblich abgemahnt worden und ihm sei mitgeteilt worden, dass ein Vertrieb in eigenem Namen nicht gestattet sei. Am 29.08.2023 habe A.________ nunmehr der C.________ GmbH einen Auftrag zur Auslieferung von Duftölen und drei