Mit Verfügung vom 12. November 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigten ein. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 22. November 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bern, Region Bern-Mittelland, vom 12.11.2024 sei aufzuheben und das Verfahren fortzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatsanwaltschaft Bern.