8 im Beschwerdeverfahren nicht vernehmen liessen (Beschluss des Obergerichts des Kantons BK 23 359 vom 13. März 2024 E. 9.2.2). 7.2.3 Der Rechtsvertreter des Beschuldigten hat für das Beschwerdeverfahren keine Kostennote eingereicht und sich das Einreichen einer solchen auch nicht vorbehalten. Seine Entschädigung wird somit praxisgemäss nach dem Ermessen des Gerichts festgesetzt.