Am 23. April 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Entziehens von Minderjährigen ein und gab bekannt, dass nach Rechtskraft der (Teileinstellungs-)Verfügung hinsichtlich der ebenfalls angezeigten Drohung ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet werde. Nachdem die Verfügung unangefochten in Rechtskraft erwachsen war, erklärte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten mit Strafbefehl wegen Drohung für schuldig.