___ mit Schreiben vom 24. April 2024 (eingegangen bei der Staatsanwaltschaft am 26. April 2024) kundtat, dass er zwar auf eine Beschwerde verzichte, aber am gestellten Antrag festhalte. Am 23. April 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Entziehens von Minderjährigen ein und gab bekannt, dass nach Rechtskraft der (Teileinstellungs-)Verfügung hinsichtlich der ebenfalls angezeigten Drohung ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet werde.