StPO sowie jene der schweizerischen Gerichtsbarkeit nach Art. 3 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0 [SCHMID/JOSITSCH, in: Schweizerische Strafprozessordnung Praxiskommentar, 4. Aufl. 2023, Rz. 4 zu Art. 329 StPO). Mit der Vorinstanz umfasst die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nicht nur die gesetzlichen Gerichtsstände gemäss Art. 31-37 StPO, sondern auch die ausdrückliche oder konkludente Anerkennung des Gerichtsstands durch die anklagende Staatsanwaltschaft gemäss Art. 38 Abs. 1 StPO. Wenngleich Art.