2 (Nichteintreten auf Anklage) und Ziff. 3 (Rückweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft unter Rechtshängigkeit) der Verfügung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 14.11.2024 seien aufzuheben. 2. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau sei anzuweisen, das vorliegende Verfahren zu führen.