__ (Straf- und Zivilklägerin 2). Während die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen versuchten Entziehens von Minderjährigen mit Verfügung vom 23. April 2024 einstellte, sprach sie den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 30. Mai 2025 wegen Drohung schuldig. Dagegen erhoben der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin 1 (im Entschädigungspunkt) am 12. bzw. 13. Juni 2024 Einsprache. 1.2 Mit Verfügung vom 14. Juni 2024 hielt die Staatanwaltschaft am Strafbefehl fest und überwies die Sache an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht/Vorinstanz) zur Durchführung des Hauptverfahrens.