Eine risikoorientierte Therapie mit anfänglich wöchentlichen Sitzungen, ein Antiaggressionstraining sowie Bewährungshilfe brauchen erfahrungsgemäss längere Zeit, um die vorliegend dringend erforderliche deliktspräventive Wirkung zu entfachen, und sind daher zur raschen Minimierung des Rückfallrisikos von Vornherein ungeeignet. Im Zusammenhang mit einer allfälligen psychischen Störung liegt auch noch keine abschliessende Beurteilung vor, was eine unmittelbar wirksame deliktpräventive Therapie schwierig macht.