Ungünstig wirken sich auch die persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers aus. Aus dem Vorabgutachten geht hervor, dass der Beschwerdeführer ausserhalb seiner Familie zwar viele flüchtige Kontakte pflegen soll, aber kaum tiefere, verbindliche Beziehungen. Damit verbunden sei eine unterdurchschnittliche Empathiefähigkeit. In der Tendenz führe er eine Art «Doppelleben», welches mit einer Oberflächlichkeit der Beziehungen und einer lntransparenz seines Lebensstils verbunden sei (S. 25 des Vorabgutachtens).