Die Staatsanwaltschaft erteilte am 28. August 2024 den Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers und beauftragte den Gutachter Dr. med. D.________ mit der Einreichung eines forensisch-psychiatrischen Fachberichts betreffend Hinweise auf eine psychische Störung/Suchterkrankung sowie Einschätzung der Rückfall- bzw. Wiederholungsgefahr und mögliche Ersatzmassnahmen. In seinem Vorabgutachten vom 28. Oktober 2024 hielt Dr. med. D.______