Insbesondere die Videoaufnahme vom 21. Januar 2024 zeigt aber, dass es letztlich dem Zufall zu verdanken ist, dass die drei Opfer sich nicht schwerer verletzt haben oder gar den Tod fanden. Das männliche Opfer stürzte aufgrund der Wucht des Faustschlags unkontrolliert und prallte mit dem Gesicht gegen die Kante der hinter ihm stehenden Betonmauer (vgl. auch Einvernahme von G.________ vom 18. September 2024, Z. 118 ff.). Eines der weiblichen Opfer schleuderte der Beschwerdeführer gewaltsam gegen eine Wand. Während dieser weiter auf das männliche Opfer einschlug, nahm er keinerlei Rücksicht auf die zweite Begleiterin vor ihm am Boden.