4.4 Wie bereits ausgeführt, dokumentieren die Videoaufzeichnungen vom 21. Januar sowie 15. August 2024 eindrücklich die rohe und brutale Gewalt des Beschwerdeführers gegen zufällige Opfer. Zwar bestand bei diesen keine Lebensgefahr und es ist mit keinen bleibenden Schäden zu rechnen. Insbesondere die Videoaufnahme vom 21. Januar 2024 zeigt aber, dass es letztlich dem Zufall zu verdanken ist, dass die drei Opfer sich nicht schwerer verletzt haben oder gar den Tod fanden.