Betreffend beide Taten liegen Videoaufnahmen vor, die eindrücklich die unmittelbare, willkürliche und heftige Gewaltanwendung des Beschwerdeführers dokumentieren (u.a. mehrere gezielte Schläge gegen den Kopf der Opfer). Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung sind Schläge gegen den Kopf der Opfer geeignet, eine schwere Körperverletzung zu verursachen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 3.2.5). Zwar wird die abschliessende rechtliche Würdigung dieser Vorfälle durch das Sachgericht vorzunehmen sein.