__ getragenen Hose konnte durch die Kriminaltechnik eine DNA-Spur des Beschwerdeführers gesichert werden (vgl. Anzeigerapport vom 18. September 2024 sowie Rapporte Forensik vom 12. April 2024 und 15. Januar 2024). Der dringende Tatverdacht liegt auch bezüglich dieses Raubes vor, unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer nur den Faustschlag oder auch den Kniestoss ausgeführt hat.