Kreditkarte Bargeld an einem Bankomaten Geld zu beziehen. Im Zuge der Ermittlungen konnten die Bildaufnahmen des Bankomaten erhältlich gemacht werden, wobei diese den Beschwerdeführer beim Versuch des Bargeldbezugs mit der entwendeten Karte zeigen. Ab der Gesässtasche der zum Tatzeitpunkt von J.________ getragenen Hose konnte durch die Kriminaltechnik eine DNA-Spur des Beschwerdeführers gesichert werden (vgl. Anzeigerapport vom 18. September 2024 sowie Rapporte Forensik vom 12. April 2024 und 15. Januar 2024).