___ wegen Marihuana resp. Zigaretten sowie wegen Bargeld angesprochen und ihn mittels Faustschlag und Kniestoss angegriffen und ausgeraubt haben, nachdem sie die geforderten Dinge nicht erhalten hätten. Das Opfer erlitt Brüche des Gesichtsschädels linksseitig, welche eine operative Versorgung erforderten, und eine Prellung des linken Augapfels mit Netzhauterschütterung. Weiter hätten sich zwei oberflächliche Hautdurchtrennungen am Rücken rechtsseitig gefunden. Diese Befunde seien Zeichen scharfer oder allenfalls halbscharfer Gewalteinwirkung.