Es ist ersichtlich, dass das männliche Opfer rechts beim Auge blutete. Aus dem Video sowie den Aussagen der mutmasslichen Opfer geht zudem hervor, dass der Beschwerdeführer versucht hat, dem männlichen Opfer das Mobiltelefon zu entreissen (vgl. auch Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 6. März 2024; Akten BM 23 47014). Eine der beiden Begleiterinnen erlitt Blutergüsse am Knie und Oberschenkel. Die Patientin sei sehr angespannt und verängstigt. Die Gesamtsituation habe zu einer behandlungsbedürftigen Schlafstörung geführt und es sei ihr eine Arbeitsunfähigkeit vom 24. Januar bis 3. Fe-