Der dringende Tatverdacht ist unbestritten und ergibt sich aus den Videoaufzeichnungen. 3.3 Bereits am 21. Januar 2024 ereignete sich im Eingangsbereich der F.________ AG ein tätlicher Übergriff. Dieser wurde mittels festinstallierter Überwachungskamera aufgezeichnet. Darauf ist Folgendes ersichtlich: Die damals unbekannte Täterschaft stemmte die Schiebetür zum Kassenbereich des F.________ von Hand auf und schlug unmittelbar danach dem dort anwesenden Mann (G.________) mit der Faust ins Gesicht, so dass dieser mit dem Kopf gegen eine Wand und anschliessend zu Boden stürzte.