Nachdem der Beschwerdeführer sich zuerst etwas von E.________ entfernt hatte, kehrte er zu ihm zurück und verpasste ihm unvermittelt mehrere Faustschläge sowie einen Kniestoss gegen das Gesicht. E.________ erlitt einen Bruch des unteren Teils der Augenhöhle links, eine mehrfragmentäre Nasenbeinfraktur sowie eine Prellung des Augapfels und eine Blutung im Auge. Er musste vom 22. bis 24. August 2023 stationär hospitalisiert werden und sich aufgrund des Nasenbeinbruchs einer Operation unterziehen. Der dringende Tatverdacht ist unbestritten und ergibt sich aus den Videoaufzeichnungen.