Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 15. August 2024 E.________ im Bahnhof Bern um eine Zigarette angefragt und daraufhin tätlich angegriffen zu haben. Aus der Videoaufnahme der Bahnhofüberwachung geht hervor, wie der Beschwerdeführer auf E.________ zugeht und sie miteinander sprechen. Nachdem der Beschwerdeführer sich zuerst etwas von E.________ entfernt hatte, kehrte er zu ihm zurück und verpasste ihm unvermittelt mehrere Faustschläge sowie einen Kniestoss gegen das Gesicht.