ebenfalls sei die Beschwerde unter Kostenfolge abzuweisen. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2024 verzichtete der Verfahrensleiter auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels und wies darauf hin, dass allfällige abschliessende Bemerkungen innert 2 Tagen einzureichen seien. Am 9. Dezember 2024 (Eingang Beschwerdekammer: 10. Dezember 2024) reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen ein.