Dagegen reichte dieser (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 21. November 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts sowie seine unverzügliche Haftentlassung unter Anordnung verschiedener Ersatzmassnahmen. Der Beweisantrag des Beschwerdeführers, es sei für den Fall, dass seitens des Obergerichts die Schlussfolgerungen der Verteidigung angezweifelt würden, Dr. med. D.____