1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren u.a wegen Raubes sowie versuchter schwerer Körperverletzung. Mit Entscheid vom 19. August 2024 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) für die Dauer von drei Monaten Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an (KZM 24 1723). Dieser stellte am 6. November 2024 ein Haftentlassungsgesuch.