1. Das Gesuch um Akteneinsicht wird gutgeheissen. Dem Beschwerdeführer werden Kopien der gesamten amtlichen Akten PEN 24 276 (92 Seiten) zugestellt. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'036.80, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.