Rechtskraft erwachsen ist (vgl. den E-Mailverkehr vom 3. September 2024; vgl. ebenso den vom Beschwerdeführer eingereichten Sendungsverlauf betreffend den Beschwerdeentscheid vom 3. April 2024, wonach dieser die Sendung innert der siebentägigen Abholfrist nicht abgeholt hat, womit die Zustellfiktion gilt). Ebenfalls nicht geprüft wird das Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach diverse vorliegend involvierte Personen der Staatsanwaltschaft, des Regionalgerichts sowie des Amtes für Veterinärwesens strafbarer Handlungen beschuldigt würden.