BSG 271.1) erfahrene Sachbearbeiter unter der Verantwortung eines Staatsanwaltes und gestützt auf ihr persönliches Pflichtenheft Strafbefehle für Übertretungen erlassen dürfen, soweit sich die Höhe der ausgefällten Busse aus einem gesetzlichen Bussenkatalog oder aus auf kantonaler Ebene festgelegten und von der Generalstaatsanwaltschaft genehmigten Richtlinien ergibt. Zudem geht aus den Akten hervor, dass eine Nachfrage des Regionalgerichts bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern ergeben hat, dass der Beschwerdeentscheid vom 3. April 2024 sehr wohl in