1. Mit Strafbefehl EO 24 1380 vom 20. Juni 2024 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen mehrfach begangener Missachtung einer amtlichen Verfügung schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 400.00. Dagegen erhob er am 5. Juli 2024 Einsprache. Mit Verfügung vom 29. August 2024 hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens.