Vorliegend sind keine Anhaltspunkte für eine Urkundenfälschung durch den Beschuldigten 1 oder andere Mitarbeiter des Betreibungsamtes Bern-Mittelland auszumachen. Vorab ist festzuhalten, dass die vom Beschwerdeführer mit der Strafanzeige vom 29. Dezember 2023 eingereichte Betreibungsandrohung vom 11. Dezember 2023 offensichtlich von einem Mitarbeiter des Regionalgerichts Bern-Mittelland und nicht vom Betreibungsamt Bern- Mittelland ausgestellt worden ist, wie sich dem Absender entnehmen lässt.